Rechtliche Seite bei Remixen(Youtube ect.)

SaltShaker
In dem Fall hast du das Recht, das Lied zu remixen. Aber veröffentlichen darfst du es deshalb trotzdem nicht.
oka
Zitat:
Original von SaltShaker
In dem Fall hast du das Recht, das Lied zu remixen. Aber veröffentlichen darfst du es deshalb trotzdem nicht.


mit veröffentlichen meinst du nun ein kommerziellen release?
oder trifft das auch auf das uppen auf youtube zu promozwecken zu?
SaltShaker
Mit 'Veröffentlichen' meine ich, dass du es mehreren Leuten vorführst. Also dass du es im Club spielst oder auf youtube hochlädst.
(Ich gebe hier nur die Rechtslage wieder, das ist keinesfalls wertend gemeint!)
oka
schon mal thx!

ich frag mich wies nur mit größeren namen aussieht...
zB Bart B More hat nen bekackten Bootleg von Sky And Sand gemacht... ich weiß ned ob der kalkbrenner bzw sein label damit einverstanden ist... und belangt werden die denoch ned.

naja ich denk, in der electronischen tanzmusik szene sieht des wohl eher lockerer aus als im mainstream
Klaus303
Zitat:
Original von oka
schon mal thx!

ich frag mich wies nur mit größeren namen aussieht...
zB Bart B More hat nen bekackten Bootleg von ..........

....... ich denk, in der electronischen tanzmusik szene sieht des wohl eher lockerer aus als im mainstream



großes Grinsen .... da würde ich mich nicht drauf verlassen
fröhlich Es gibt oftmals keine grösseren Geltungs-Zicken + Ego-Divas als wie in der kommerziellen E-Tanzmusik....

Mal so aus dem Leben --->
Vor ca.3 Jahren (hobbymässig für lau) - hatte ich für einen Rap/RnB-Act die Abmische und Mastering fürs Promo gemacht und weil die Sängerin eine ganz klasse Stimme hatte - die gut zu einem Housetracks passte - mal ganz spontan ein paar Vocalphrasen zu einem Souly-Dubmix gemacht smile ..... mit der Sängerin hatte ich das auch abgesprochen und für Sie war es OK - Wurde auch ein schönes - nicht zu hartes- Remix. Ich dachte so als Bonus-bonbon falls es gefällt ??
Dann hat mich aber der "HipHop-Häuptling" angerufen und mich am Telephone ganz übel beschimpft Augen rollen das "Techno-mucke" gar nicht geht und wie "Scheisse" er "Disco" findet und das ich SOFORT alles löschen sollte .... bla bla bla ....sonst schickt er seine Brüder ... äh Anwälte fröhlich .
Naja dachte ich mir "Gottchen, wie hoch doch ein Gansta-Rapper quietschen kann *lach - und den Kontakt abgebrochen.
Ich glaube die machen (versuchen) es gerade mit irgendwas zwischen Schlager-Boy-Band und Volksmusik-Ballerman-Kombo ( Betrunken Wie tief kann man sinken Betrunken )

*****

Aber mal zu dem "Youtube" Uploads -
Wenn ich mich nicht täusche hat Youtube (nach langen Streiterrein( mit fast allen Vertrieben und Majorlabel .... GEMA... etc. ..... eine Vereinbahrung/Regelung, dass auf Youtube erstmal alles hochgeladen werden darf und kommt es zu einer unerlaubten Urheberverletzung Youtube diese sofort löscht - den Uploader abmahnt - bzw- wenn sich jemand über eine Urheberrechtsverletzung beschwert und diese bei Youtube anzeigt - diese auch gelöscht wird. (24Stunden Frist ohne Einspruch)

Mehr passiert meistens erstmal nicht !
In der Regel ist es auch so, dass die "illegalen Uploader" über Proxys auf gefakte Profile hochladen und für die jeweilige Rechtssprechung gar nicht greifbar sind oder nur mit grossem finanziellen- zeitlichen Aufwand.
(weil es ja doch möglich ist den "Stream" mit diversen Tools downzuloaden)

Bei Remixen- Mixen / Bootlegs / Maschups / gilt noch eine andere Regelung. !!!
Als Stream darf Youtube eigentlich alles "senden", da es dann als "On-Air" bewertet wird und es nicht unter Download fällt.
Im Falles eines Remixes - etc. ist das dann eine "künstlerische Interpretation" als öffentliche freie Aufführung.

Ist etwas schwer zu erklären, weil die Rechtsprechung im Urheberrecht dafür etwas schwammig ist - aber ich versuche es mal an einem Beispiel.--->
Thomas Gottschalk bekommt als Saal-Wette den Auftrag 10 Leute auf die Bühne zu bekommen, die die aktuelle Top-Ten mit der Panflöte spielen.
Wenn jetzt die 10 Leute dies --->Live<--- darbieten bleibt diese Darbietung in einem Rechtfreiem Raum. (solange diese Live passiert / Live-Aufzeichnung die zweitversetzt gesendet wird - wichtig! )
---Der Sender muss keine Gema dafür abdrücken und auch entstehen dadurch keine Ansprüche der "original Top-Ten Künstler"
---ebenso bekommen die Panflöter keine Gage für Ihren Auftritt

Da dies als freie spontane Interpretation - ohne einen kommerziellen Hintergrund passiert !

******
Solange dies eingehalten wird - greift auch das Urheberrecht nicht wirklich !!!
Man darf nicht vergessen - das Urheberrecht stammt aus dem 18ten Jahrhundert und da gab es noch keine modernen Medien und genau in solch einer "blinde Rechtslücke" funktioniert Youtube mit Ihren "streams"

Solange sich niemand - mit Recht - beschwert oder die Uploader damit keinen kommerziellen Hintergedanken haben - gilt es als "öffentliche Übertragung" und Youtube müsste wenn es eine Deutsche Firma wäre "Gema-Gebühren" bezahlen ...... was es aber nicht ist smile

******
Wenn ich allerdings etwas auf Youtube veröffentlichen würde und es wäre auch bedenkliches Material dabei - würde ich IMMER auch die Floskel "promo" ..... "demo" .......nicht kommerziell ..... etc.verwenden

Dafür wird - solange man damit keinen "Erfolg" hat wird kaum jemand auf einem Aufmerksam.

Und sollte man aus Versehen doch einen "Krocky - das kleine Krokodil"-Hit erschaffen mit 10000000000 Klicks/Tag ..... Wird man sich normalerweise einigen.......

... und wenn nicht - Mir wäre nicht bekannt, das schonmal jemand NUR wegen seiner musikalischen Kreativität rechtskräftig verurteilt worden wäre.

gelle smile
Klaus
SaltShaker
Da steckt viel wahres dirn, Klaus.

Zitat:
Original von Klaus303
Aber mal zu dem "Youtube" Uploads -
Wenn ich mich nicht täusche hat Youtube (nach langen Streiterrein( mit fast allen Vertrieben und Majorlabel .... GEMA... etc. ..... eine Vereinbahrung/Regelung, dass auf Youtube erstmal alles hochgeladen werden darf [...]

Das stimmt in der Tat. Das ganze ist im Rahmen des DMCA passiert. Ich weiß aber nicht, ob wir da in Deutschland ein Äquivalent haben oder ob das einfach weltweit gilt, da google ja eine US Amerikanische Firma ist.

Zitat:
Original von Klaus303
Wenn ich allerdings etwas auf Youtube veröffentlichen würde und es wäre auch bedenkliches Material dabei - würde ich IMMER auch die Floskel "promo" ..... "demo" .......nicht kommerziell ..... etc.verwenden

Ich weiß nicht, warum das oft als Legitimation genutzt wird. Es spielt m.E. keine Rolle, ob du deinen Remix vertreibst und damit reich wirst oder nicht. Das ist dem Gesetz vollkommen egal. Man kann eventuell auf mehr Kulanz hoffen, aber für mehr hilft das nicht.
Zitat:
Original von Klaus303
Dafür wird - solange man damit keinen "Erfolg" hat wird kaum jemand auf einem Aufmerksam.

Däumchen drücken ;D

Jurist bin ich auch nicht und will ich hier auch echt nicht sein. Wie du schon geschrieben hast, Klaus, werden uralte Gesetze angewendet und für das Internet zurechtgebogen. Ist ja auch irgendwie gut so; Wor können ja nicht für jede Technologie eigene Gesetze schaffen.

Und jetzt nochmal ordentlich offtopic:
Zitat:
(weil es ja doch möglich ist den "Stream" mit diversen Tools downzuloaden)

Wann ist es eigentlich in Mode gekommen, sich mit Youtube rips und kino.to die Augen und Ohren zu verätzen? Sehe ich immer häufiger... Schrecklich sowas.
--Fever--
Zitat:
Original von oka
also soweit ich die sache jez verstanden hab, sind nicht-erlaubte remixe illegal und können geahndet werden.

doch wie sieht es in der praxis aus?

auf youtube schwirren millionen von remixen/bootlegs/mashups rum und nichts bzw wenig passiert.




Es kann geahndet werde, aber solange du es nicht kommerziell verbreitest, würd ich mir da keine allzu großen gedanken machen. Schließlich muss ja auch erstmal nachgewiesen werden, dass du derjenige bist, der den Remix auch wirklich gemacht hast und ihn nicht nur hochgeladen hast. Das stell ich mir persönlich recht schwer vor und deswegen wird da denke ich mal auch nicht viel gegen unternommen. Brisanter wirds aber, wenn du den Track komerziell vertreiben willst.

Ein promoten auf Youtube und Hypem halte ich persönlich daher von ungefährlich.

Wie es bei einem Myspace-Profil aussieht, weiß ich nicht genau, aber kannste das ja eigentlich auch abstreiten, den Track gebastelt zu haben.

mal ne andere Frage:
Wie siehts eigentlich mit Sets aus(selbst gemixt) ... ist es legal die einfach so bei Soundcloud hochzuladen und bei Myspace zu verlinken und wie siehts aus, wenn da inoffizielle Remixes drinne sind?