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Original von oka
schon mal thx!
ich frag mich wies nur mit größeren namen aussieht...
zB Bart B More hat nen bekackten Bootleg von ..........
....... ich denk, in der electronischen tanzmusik szene sieht des wohl eher lockerer aus als im mainstream |

.... da würde ich mich nicht drauf verlassen

Es gibt oftmals keine grösseren Geltungs-Zicken + Ego-Divas als wie in der kommerziellen E-Tanzmusik....
Mal so aus dem Leben --->
Vor ca.3 Jahren (hobbymässig für lau) - hatte ich für einen Rap/RnB-Act die Abmische und Mastering fürs Promo gemacht und weil die Sängerin eine ganz klasse Stimme hatte - die gut zu einem Housetracks passte - mal ganz spontan ein paar Vocalphrasen zu einem Souly-Dubmix gemacht

..... mit der Sängerin hatte ich das auch abgesprochen und für Sie war es OK - Wurde auch ein schönes - nicht zu hartes- Remix. Ich dachte so als Bonus-bonbon falls es gefällt ??
Dann hat mich aber der "HipHop-Häuptling" angerufen und mich am Telephone ganz übel beschimpft

das "Techno-mucke" gar nicht geht und wie "Scheisse" er "Disco" findet und das ich SOFORT alles löschen sollte .... bla bla bla ....sonst schickt er seine Brüder ... äh Anwälte

.
Naja dachte ich mir "Gottchen, wie hoch doch ein Gansta-Rapper quietschen kann *lach - und den Kontakt abgebrochen.
Ich glaube die machen (versuchen) es gerade mit irgendwas zwischen Schlager-Boy-Band und Volksmusik-Ballerman-Kombo (

Wie tief kann man sinken

)
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Aber mal zu dem "Youtube" Uploads -
Wenn ich mich nicht täusche hat Youtube (nach langen Streiterrein( mit fast allen Vertrieben und Majorlabel .... GEMA... etc. ..... eine Vereinbahrung/Regelung, dass auf Youtube erstmal alles hochgeladen werden darf und kommt es zu einer unerlaubten Urheberverletzung Youtube diese sofort löscht - den Uploader abmahnt - bzw- wenn sich jemand über eine Urheberrechtsverletzung beschwert und diese bei Youtube anzeigt - diese auch gelöscht wird. (24Stunden Frist ohne Einspruch)
Mehr passiert meistens erstmal nicht !
In der Regel ist es auch so, dass die "illegalen Uploader" über Proxys auf gefakte Profile hochladen und für die jeweilige Rechtssprechung gar nicht greifbar sind oder nur mit grossem finanziellen- zeitlichen Aufwand.
(weil es ja doch möglich ist den "Stream" mit diversen Tools downzuloaden)
Bei Remixen- Mixen / Bootlegs / Maschups / gilt noch eine andere Regelung. !!!
Als Stream darf Youtube eigentlich alles "senden", da es dann als "On-Air" bewertet wird und es nicht unter Download fällt.
Im Falles eines Remixes - etc. ist das dann eine "künstlerische Interpretation" als öffentliche freie Aufführung.
Ist etwas schwer zu erklären, weil die Rechtsprechung im Urheberrecht dafür etwas schwammig ist - aber ich versuche es mal an einem Beispiel.--->
Thomas Gottschalk bekommt als Saal-Wette den Auftrag 10 Leute auf die Bühne zu bekommen, die die aktuelle Top-Ten mit der Panflöte spielen.
Wenn jetzt die 10 Leute dies --->Live<--- darbieten bleibt diese Darbietung in einem Rechtfreiem Raum. (solange diese Live passiert / Live-Aufzeichnung die zweitversetzt gesendet wird - wichtig! )
---Der Sender muss keine Gema dafür abdrücken und auch entstehen dadurch keine Ansprüche der "original Top-Ten Künstler"
---ebenso bekommen die Panflöter keine Gage für Ihren Auftritt
Da dies als freie spontane Interpretation - ohne einen kommerziellen Hintergrund passiert !
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Solange dies eingehalten wird - greift auch das Urheberrecht nicht wirklich !!!
Man darf nicht vergessen - das Urheberrecht stammt aus dem 18ten Jahrhundert und da gab es noch keine modernen Medien und genau in solch einer "blinde Rechtslücke" funktioniert Youtube mit Ihren "streams"
Solange sich niemand - mit Recht - beschwert oder die Uploader damit keinen kommerziellen Hintergedanken haben - gilt es als "öffentliche Übertragung" und Youtube müsste wenn es eine Deutsche Firma wäre "Gema-Gebühren" bezahlen ...... was es aber nicht ist
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Wenn ich allerdings etwas auf Youtube veröffentlichen würde und es wäre auch bedenkliches Material dabei - würde ich IMMER auch die Floskel "promo" ..... "demo" .......nicht kommerziell ..... etc.verwenden
Dafür wird - solange man damit keinen "Erfolg" hat wird kaum jemand auf einem Aufmerksam.
Und sollte man aus Versehen doch einen "Krocky - das kleine Krokodil"-Hit erschaffen mit 10000000000 Klicks/Tag ..... Wird man sich normalerweise einigen.......
... und wenn nicht - Mir wäre nicht bekannt, das schonmal jemand NUR wegen seiner
musikalischen Kreativität rechtskräftig verurteilt worden wäre.
gelle
Klaus